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	<title>RA Pöppel &#187; Presse</title>
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	<description>Anwalt mit Herz und Hund</description>
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		<title>Pressemitteilung: Ein &#8220;gefällt mir&#8221; für die Kündigung? &#8211; Facebook-&#8221;Kritik&#8221; und arbeitsrechtliche Folgen</title>
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		<pubDate>Fri, 27 May 2011 09:33:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Axel Pöppel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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		<category><![CDATA[Presse]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Facebook-Gemeinde wächst stetig. Als schnellste Möglichkeit einer zustimmenden Stellungnahme bietet die Internet-Plattform ihren Nutzern ein kurzes &#8220;gefällt mir&#8221; an. In absehbarer Zeit wird dieses &#8220;gefällt mir&#8221; auch die Arbeitsgerichte beschäftigen. Denn: Der Arbeitgeber liest mit. So jedenfalls stellt sich ein Vorgang dar, der jetzt die Gemüter im Stuttgarter Daimler-Konzern erregt. Hintergrund ist eine Facebook-Gruppe, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Facebook-Gemeinde wächst stetig. Als schnellste Möglichkeit einer zustimmenden Stellungnahme bietet die Internet-Plattform ihren Nutzern ein kurzes &#8220;gefällt mir&#8221; an.</p>
<p>In absehbarer Zeit wird dieses &#8220;gefällt mir&#8221; auch die Arbeitsgerichte beschäftigen. Denn: Der Arbeitgeber liest mit. So jedenfalls stellt sich ein Vorgang dar, der jetzt die Gemüter im Stuttgarter Daimler-Konzern erregt.</p>
<p>Hintergrund ist eine Facebook-Gruppe, die unter dem Namen &#8220;Daimler-Kollegen gegen Stuttgart 21&#8243; neben Politikern auch den Daimler-Chef Dieter Zetsche als &#8220;Spitze des Lügenpacks&#8221; diffamierte.</p>
<p>Leichtfertigt klickten Daimler-Mitarbeiter den &#8220;gefällt mir&#8221;-Button &#8211; und erhielten anschließend eine Vorladung zum Gespräch in der Personalabteilung.</p>
<p>Für den Hamburger Arbeitsrechtler Axel Pöppel bietet dieser Vorgang &#8220;umfangreichen Sprengstoff&#8221;. Einerseits stehe hier die Frage im Raum, ob nicht allein schon das Nachspionieren in sozialen Netzwerken deutlich über die rechtlich vertretbaren Befugnisse des Arbeitgebers hinausgehe.</p>
<p>Andererseits begebe sich der Arbeitnehmer jenseits jeglicher Internet-Aktivität immer in das Risiko einer Abmahnung, wenn er gegenüber Dritten Abfälliges über seinen Arbeitgeber verbreite.</p>
<p>Völlig ungeklärt sei darüber hinaus jedoch die Frage, welche rechtliche Qualität einem &#8220;gefällt mir&#8221; auf Facebook zuzuweisen ist.</p>
<p>Pöppel: &#8220;Häufig ist bei dieser Meinungsäusserung überhaupt nicht klar:</p>
<p>Meint der Anklicker einen Bericht, einen beschriebenen Vorgang, eine in diesem Vorgang möglicherweise dargestellte, interpretierbare Kommentierung oder den zusätzlich beigefügten Kommentar eines anderen Facebook-Nutzers. Eine Abmahnung oder Kündigung, die ausschließlich mit einer &#8220;gefallt mir&#8221;-Aktivität begründet wird, dürfte in jedem Falle unwirksam sein.&#8221;</p>
<p>Dennoch befürchtet der Arbeitsrechtler, dass das Schnüffel-Beispiel der Kraftfahrzeugbauer aus Stuttgart Schule machen wird.</p>
<p>Unabhängig von der Frage, wie weit das Recht des Arbeitgebers, sich Informationen über seinen Arbeitnehmer zu beschaffen, gerade in diesen von ihrem Ursprung privat angelegten, sozialen Netzwerken gehe, rät Pöppel allen, die sich mehr oder weniger öffentlich äussern, dazu, den Inhalt ihrer Aussagen grundsätzlich auf die eigene Angreifbarkeit zu prüfen.</p>
<p>&#8220;Ob Zeitungskommentar oder Posting: Wer beleidigende oder herabwürdigende Äusserungen gegen Dritte publiziert, bewegt sich auf dünnem Eis&#8221;, so der Arbeitsrechtler.</p>
<p>Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:</p>
<p>Pöppel – Rechtsanwälte<br />
Kanzlei für Arbeitsrecht<br />
Axel Pöppel<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht</p>
<p>Elsastraße 39<br />
22083 Hamburg</p>
<p>T. 040 35704950<br />
F. 040 35704955</p>
<p><a title="Website Pöppel Rechtsanwälte" href="http://www.ra-poeppel.de/" target="_self">www.ra-poeppel.de</a><br />
<a title="Website wir-sind-arbeitsrecht.de" href="http://www.wir-sind-arbeitsrecht.de/" target="_blank">www.wir-sind-arbeitsrecht.de</a></p>
<div class="tweetthis" style="text-align:left;"><p> </p></div>]]></content:encoded>
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